Rohstoff Lyral ab August in kosmetischen Produkten verboten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon wissen, wurde am 3. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1410 der EU-Kommission veröffentlicht, die die Verwendung von Hydroxyisohexyl-3-cyclohexencarboxaldehyd (HICC, Lyral), 2,6-Dihydroxy-4- Methylbenzaldehyd (Atranol) und 3-Chlor-2,6-dihydroxy-4-methylbenzaldehyd (Chloratranol) in kosmetischen Produkten verbietet.

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Kommissionsverordnung gelten folgende Fristen:

  • Ab dem 23. August 2019 dürfen nur kosmetische Mittel, die der vorliegenden Verordnung entsprechen, auf den Markt gebracht werden. (Nach diesem Datum dürfen nur noch HICC / lyralfreie Produkte in Verkehr gebracht werden). Alle Parfümöle die Lyral enthalten werden dementsprechend ab dieser Frist nicht mehr zur Produktion von kosmetischen Produkten zur Verfügung gestellt. Für die meisten Parfümöle gibt es allerdings bereits lyralfreie Alternativen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
  • Ab dem 23. August 2021 dürfen nur kosmetische Mittel zur Verfügung gestellt werden, die dieser Verordnung entsprechen. (HICC / lyralhaltige Produkte müssen vollständig aus der Lieferkette entfernt werden.

 

Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Ab sofort werden wir nur noch lyralfreie Parfümöle für kosmetische Produkte liefern
  • Die Dokumente werden entsprechend angepasst und die überarbeiteten Parfümöle erhalten neue Artikelnummern
  • Bitte prüfen Sie Ihre Produkte noch einmal und sprechen uns ggf. gerne auf eine lyralfreie Version an