Lyral

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon wissen, wurde am 3. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1410 der EU-Kommission veröffentlicht, die die Verwendung von Hydroxyisohexyl-3-cyclohexencarboxaldehyd (HICC, Lyral), 2,6-Dihydroxy-4- Methylbenzaldehyd (Atranol) und 3-Chlor-2,6-dihydroxy-4-methylbenzaldehyd (Chloratranol) in kosmetischen Produkten verbietet.

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Kommissionsverordnung gelten folgende Fristen:

  • Ab dem 23. August 2019 dürfen nur kosmetische Mittel, die der vorliegenden Verordnung entsprechen, auf den Markt gebracht werden. (Nach diesem Datum dürfen nur noch HICC / lyralfreie Produkte in Verkehr gebracht werden).
  • Ab dem 23. August 2021 dürfen nur kosmetische Mittel zur Verfügung gestellt werden, die dieser Verordnung entsprechen. (HICC / lyralhaltige Produkte müssen vollständig aus der Lieferkette entfernt werden.

 

Mit sonnigen Grüßen aus Bad Segeberg

Davimed GmbH

Laura Loewen